top of page
WICHTIG!
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Geduld.
Bitte beachten Sie, dass aufgrund tausender Anfragen eine Antwort von uns etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft in unserem Verein kostenlos ist und bei der Anmeldung keine Kosten entstehen.
EKV VEREIN
Der Europäische Konsumenten(schutz)verein setzt sich dafür ein, Verbraucherrechte zu schützen, Schadenersatz zu fordern und alltägliche Verträge zu überprüfen.
Konsumentenklagen
Kreditbearbeitungsgebühren
Rückerstattungsanspruch
OGH ( 2 Ob 238/23y ) beurteilt Kreditbearbeitungsgebühren als unzulässig!
Im Anlassfall wiesen die Kreditverträge folgende als unzulässig erklärte Klauseln auf:
1. Einmalige Bearbeitungsgebühr von 4,000% des Kreditbetrages
2. Erhebungsspesen iHv EUR 75,00
3. Überweisungsspesen iHv EUR 15,00
4. Kosten für Porto und Drucksorten iHv EUR 25,00
5. Kontoführungsgebühr: EUR 7,00 pro Quartal
Betroffenen Kund:innen stehen bereicherungsrechtliche Rückforderungsansprüche zu.
Diese oft mehrere Tausend EURO betragenden Ansprüche verjähren erst 30 Jahre ab Zahlung und sind mit 4% zu verzinsen.
Dies gilt für laufende Kreditverhältnisse als auch für bereits getilgte Kredite.
Banken dürfen darauf nicht mit der Aufkündigung des Kreditvertrages reagieren.
LASSEN SIE IHREN VERTRAG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN.
Konsumentenklagen
Servicepauschalen
Mobilfunkanbieter
Viele Mobilfunkanbieter verrechnen zusätzlich zum monatlichen Entgelt eine Servicepauschale(zB 29,90 Euro jährliche Servicepauschale).
Laut OGH ( Oberster Gerichtshof ) ist die Verrechnung derartiger Servicepauschalen unzulässig.
Dieses weitere fixe Entgelt ist sachlich nicht gerechtfertigt, daher gröblich benachteiligend und rechtswidrig.
Die Anbieter müssten zudem für derartige ,,Extrazahlungen" eine gesonderte Zustimmung der Kund:innen einholen, beispielsweise durch aktives Anhaken.
Dies konnte bislang kein Anbieter nachweisen.
Betroffene Kund:innen haben Anspruch auf Erstattung dieser zu Unrecht geleisteten Servicepauschalen.
Die Verjährungsfrist beträgt gemäß § 1478 ABGB 30 Jahre ab Zahlung.
LASSEN SIE IHREN VERTRAG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN.
DREI SCHRITTE
Europäischer Konsumenten(schutz)verein
Durch langjährige Erfahrung, Expertise und moderne Lösungsansätze finden wir innovative Wege, um Ihre rechtlichen Angelegenheiten erfolgreich zu bewältigen.
bottom of page