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EKV VEREIN
Der Europäische Konsumenten(schutz)verein setzt sich dafür ein, Verbraucherrechte zu schützen, Schadenersatz zu fordern und alltägliche Verträge zu überprüfen.
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anmeldUNG
Kostenlos und unverbindlich anmelden
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VORPRÜFUNG
Kostenlose Prüfung und Information
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ENTSCHÄDIGUNG
Geld ohne Kostenrisiko zurückholen
Sammelklagen
Kreditbearbeitungsgebühren – ohne Kostenrisiko zurückholen!
Der Europäische Konsumenten(schutz)verein (EKV) unterstützt Sie dabei, Ihre Kreditbearbeitungsgebühren für alle Ihre Kreditverträge zurückzufordern.
Beispiel: Bei einer Kreditsumme von beispielsweise EUR 400.000,00 und Bearbeitungsgebühren von 3 % beträgt der Rückerstattungsanspruch EUR 12.000,00 zzgl 4 % p.a. (Die Bearbeitungsgebühren liegen im Regelfall zwischen 1-4 % der Kreditsumme)
Die Rückforderungsansprüche gelten für alle laufenden sowie bereits getilgten Kredite der letzten 30 Jahre zuzüglich einer Verzinsung von 4 % p.a. Ihre Bank darf darauf nicht mit einer Vertragskündigung reagieren!
Während der Oberste Gerichtshof seit dem Urteil von Anfang 2024 (OGH 2 Ob 238/23y) die betreffenden Klauseln bereits als intransparent einstuft, geht er in der neuen Folgeentscheidung (OGH 7 Ob 169/24i) noch einen Schritt weiter: Der OGH spricht klar aus, dass solche Klauseln nicht nur unklar und intransparent, sondern gröblich benachteiligend, somit bereits per se rechtswidrig im Sinne des § 879 Abs 3 ABGB sind.
LASSEN SIE IHREN VERTRAG KOSTENLOS UND UNVERBINDLICH PRÜFEN.

DREI SCHRITTE

Europäischer Konsumenten(schutz)verein
Charta der Grundrechte der Europäischen Union:
Artikel 1:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“
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